Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 7 K 7063/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst c EStG 2002, § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002
Zeitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme degressiver Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c EStG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 63 Abs 2 BauO BE, § 7 Abs 5 EStG
Einkommensteuer 2007
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Zeitpunkts des Stellens des Bauantrags oder der Einreichung von Bauunterlagen für das Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der degressiven Absetzungen für Abnutzung -AfA-; Rechtmäßigkeit der Ermittlung der bei der Ermittlung der ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einreichung der Bauunterlagen als zeitliche Voraussetzung für Inanspruchnahme degressiver Abnutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Einreichung der Bauunterlagen für die Inanspruchnahme der AfA nach § 7 Abs. 5 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Einreichung der Bauunterlagen für die Inanspruchnahme der AfA nach § 7 Abs. 5 EStG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inanspruchnahme degressiver Abnutzung bei Genehmigungsfreistellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gebäudeabschreibung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1242
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.04.1990 - III R 12/88
Bauanzeige als Antrag auf Baugenehmigung i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 7 K 7063/09
Auch der BFH hat für das Investitionszulagerecht entschieden, dass in Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, statt auf den Bauantrag auf die Bauanzeige abzustellen ist (BFH, Urteil vom 18.04.1990 III R 12/88, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 160, 383, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1990, 754).Dabei mögen die Erwägungen maßgeblich gewesen sein, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 18.04.1990 III R 12/88 (BFHE 160, 383, BStBl. II 1990, 754) angestellt hat, dass nämlich die steuerliche Förderung nicht vom Gang des Genehmigungsverfahrens abhängig sein soll.
- BFH, 24.08.2006 - IX R 67/04
Eigenheimzulage; Fördergrundbetrag
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 7 K 7063/09
In gleicher Weise hat der BFH die in § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG bestehende Regelungslücke geschlossen, indem er für Objekte, die wie das hiesige Streitobjekt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterlagen, auf die Einreichung der Bauunterlagen abgestellt hat (BFH, Urteil vom 24.08.2006 IX R 67/04, BFH/NV 2007, 212). - BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 7 K 7063/09
Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH im Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl. II 1978, 620 D. II. 2. a) bb); vergleiche auch Oberfinanzdirektion -OFD- Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.03.1995, Deutsches Steuerrecht 1995, 1112). - FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 7 K 5535/04
Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung: Baubeginn i.S. des § 27 Abs. 2 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 7 K 7063/09
Überdies bietet das Abstellen auf den Bauantrag oder die Einreichung von Bauunterlagen den Vorteil, dass damit der Beginn der Herstellung bzw. die Frage, welche Fassung des § 7 Abs. 5 EStG ggf. in Betracht kommt, eindeutig nachvollziehbar ist, während die Frage, wann aufgrund von Baumaßnahmen o. ä. mit dem Beginn der Herstellung begonnen wurde, vielfach Anlass zu Zweifeln gibt (vgl. z. B. das Senatsurteil vom 05.09.2007 7 K 5535/04 B, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 568 zu der abweichend formulierten Vorschrift des § 27 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz -UStG-).
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1614/22
Keine Sonderabschreibung für nicht genehmigungspflichtigen Mietwohnungsneubau …
Dies entspreche auch der Erlasslage gemäß R 7.2 Abs. 4 Sätze 5 und 6 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) und sei im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage auch durch das BFH-Urteil im Verfahren IX R 67/04 sowie im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung durch Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg im Verfahren 7 K 7063/09 entschieden worden.